SATZUNG

SATZUNG

der

„Japanischen Ergänzungsschule in Dresden e.V.

 

 

 

§  1

 

Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr

 

 

 

 

 

 

§  2

 

Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit des Vereins

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

§  3

 

Struktur des Vereins, Erwerb der Mitgliedschaft

 

 

 

 

 

 

 

 

§  4

 

Beendigung der Mitgliedschaft

 

 

 

 

 

 

 

 

 

§  5

 

Finanzen, Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeiträge

 

 

 

 

 

 

 

 

 

§  6

 

Besondere Rechte und Pflichten der aktiven Mitglieder

 

 

 

 

 

§  7

 

Organe des Vereins

 

Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

 

 

 

§  8

 

Zusammensetzung, Wahl und Amtsdauer des Vorstandes

 

 

 

 

 

 

 

§  9

 

Zuständigkeiten des Vorstandes

 

 

2. Im Rahmen der Führung der Vereinsgeschäfte hat der Vorstand insbesondere folgende Aufgaben:

    a.    die Einberufung und Vorbereitung der Mitgliederversammlungen, einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung,

    b.    die Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung,

    c.    die Verwaltung des Vereinsvermögens und die Anfertigung des Jahresberichts,

    d.    die widerrufliche Bestellung des Schuldirektors und des Schulkoordinators (wobei maximal einer von beiden selbst Vorstandsmitglied               sein darf),

    e.    die widerrufliche Bestellung von Beauftragten (Lehrkraftbetreuer, Bibliothekar, Lektor etc.),

    f.     die Aufnahme neuer Mitglieder und die Beendigung von Mitgliedschaftsverhältnissen (außer bei Ausschlussverfahren),

    g.    Festlegungen zur Organisation und Durchführung des Schulbetriebes,

    h.    den Erlass und etwaige Änderungen der Beitragsordnung.

 

 

 

 

§  10

 

Sitzungen und Beschlussfassung des Vorstandes

 

1.    Der Vorstand beschließt in Sitzungen, die vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom Stellvertretenden Vorsitzenden, einberufen       werden.

      Die Tagesordnung muss nicht angekündigt werden. Die Einberufungsfrist beträgt eine Woche und beginnt mit dem auf die Absendung          folgenden Tag.

 

2.     Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei seiner Mitglieder anwesend sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die          Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen;

      bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die des Stellvertretenden Vorsitzenden.

 

3.     Der Vorstand kann im schriftlichen Verfahren beschließen, wenn alle Vorstandsmitglieder dem zustimmen.

 

4.     Der Vorstand kann sich eine eigene Geschäftsordnung geben.

 

 

 §  11

 

Revision

 

 

 

 

 

§  12

 

Zuständigkeit der Mitgliederversammlung

 

Nur in der Mitgliederversammlung sind die folgenden Angelegenheiten zu beschließen:

a)     der Jahresbericht über die Vereinsgeschäfte,

b)     der Jahresbericht über die Kassenführung im (abgelaufenen) Geschäftsjahr,

c)     die Entlastung oder die Abberufung des Vorstands,

d)     die Wahl der neuen Mitglieder des Vorstands,

e)     die Wahl und die Entlastung der Revisoren,

f)      der Haushaltsplan für das kommende Geschäftsjahr,

g)     die Änderung der Satzung,

h)     die Auflösung des Vereins.

 

 

 

§  13

 

Einberufung der Mitgliederversammlung

 

 

 

 

 

 §  14

Ablauf und Beschlussfassung der Mitgliederversammlung

 

 

 

 

 

§  15

 

Satzungsänderungen, Auflösung des Vereins

 

 

 

 

Die Änderung der Satzung wurde auf der Außerordentlichen Mitgliederversammlung der JES am 28.05.2020 beschlossen und in Kraft gesetzt.